Psychomotorik

Psychomotoriktherapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, welche von den Kantonen/ Schulgemeinden finanziert wird. Psychomotorik schliesst in der Gesundheitsversorgung die Lücke zwischen Psychotherapie und Physiotherapie. Sie meint zum einen die Behandlung von schon manifesten Störungen oder Behinderungen mit dem Ziel, diese Störungen oder Behinderungen abzubauen oder zumindest deren Verschlimmerung zu verhindern, sowie der Prävention, um möglichen Störungen vorzubeugen. Psychomotorik ist insbesondere dann angezeigt, wenn Bewegungseinschränkungen zusammen mit Wahrnehmungs- und Verhaltensauffälligkeiten ein Ausmass erreicht haben, welches das erfolgreiche absolvieren des Schulalltags gefährden. Eine psychomotorische Behandlung ist bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geboten, die aufgrund von Wahrnehmungs- und zugleich Bewegungsstörungen in ihrer körperlichen und psychischen Entwicklung und infolge dessen in ihrem gesamten Lern- und Sozialverhalten auffällig oder auch erheblich beeinträchtigt sind. Dabei können die Ursachen sowohl in gestörten Reifungsprozessen, traumatisierenden (körperlichen, seelischen, sozialen) Ereignissen, wie auch in degenerativen Dispositionen liegen. Grundlage der Psychomotorik ist die Berücksichtigung der Einheit von Wahrnehmung, Motorik, Erleben und Handeln im Sinne eines humanistischen Menschenbildes. Die Psychomotorik zielt darauf ab, die gestörten sensomotorischen und psychomotorischen Funktionen zu verbessern, um somit ein angemessenes Leistungs- Bewegungs- und sozial- emotionales Verhalten zu bewirken. Dies trägt zugleich im Rahmen der individuellen Möglichkeiten zur Harmonisierung der Gesamtpersönlichkeit bei. Während Physiotherapie und Ergotherapie den eher funktionalen Übungsaspekt verfolgen, bewirkt Psychomotorik mit ihrem ganzheitlichen Behandlungskonzept den vollumfänglichen Abbau der Störungen des Wahrnehmungs- und Bewegungsverhaltens sowie des sozial- emotionalen Verhaltens. Psychomotorische Prozesse bedürfen einer differenzierten Therapieplanung auf der Grundlage der diagnostischen Befunde, der fortlaufenden Analyse des Therapieprozesses und der Entwicklung des Klienten, bis hin zur Abschlussuntersuchung. Die zu Behandlungsbeginn stattfindende, prozessbegleitende Diagnostik führt zu fortlaufender Hypothesenbildung und deren Überprüfung, wobei den Rückmeldungen aus dem sozialen Umfeld eine besondere Bedeutung zukommt. Die Informationen aus diesen unterschiedlichen Erhebungen werden aufeinander bezogen und ausgewertet. Für das Erstellen eines Therapieplanes werden sowohl das individuelle Entwicklungsprofil als auch die Daten aus dem sozialen Umfeld herangezogen. Diagnostik und Therapie stehen in diesem Prozess in wechselseitiger Beziehung zueinander.