Für wen ist eine PMT sinnvoll

Die Psychomotoriktherapie wird von Ärzten, Kinderärzten, dem Schulpsychologischen Dienst oder niedrigschwellig von den Lehrpersonen verordnet bzw. die Übernahme der Kosten an die Schulgemeinde beantragt. Die Beantragenden ziehen ggf. die Ergebnisse motodiagnostischer und psychologischer Untersuchungen mit heran. Eine Psychomotoriktherapie ist insbesondere angezeigt, wenn die Auffälligkeiten nicht ausschliesslich körperlich- organische Ursachen haben, sondern auch durch psychosoziale Störungen oder traumatische Erfahrungen verursacht sein können, oder durch Verhaltensauffälligkeiten zum Ausdruck gebracht werden.    Wahrnehmungsstörungen: 

Entwicklungsverzögerungen oder Störungen im kinästhetischen (Bewegungsempfinden), taktilen, vestibulären (Gleichgewichtsempfinden), visuellen, akustischen und viszeralen Bereich beeinträchtigtes Empfinden und Erleben der eigenen Körperlichkeit sowie Begrenztheit oder Gestörtheit des eigenen Körperschemas und des Körperimagos Störungen in der Handlungsplanung und –durchführung sowie in der Raum- Lage- und Zeitorientierung       
Bewegungsstörungen:  
Entwicklungsverzögerungen und –störungen in der grob-, fein- und graphomotorischen Koordination mit eventuell auftretender Seitendifferenzen Störungen der Bewegungskontrolle, Kraftdosierung, Gleichgewichtskontrolle und Tonusregulation Störungen der Visuo- und Graphomotorik, Hand- und Fussgeschicklichkeit Verzögerungen in der Seitigkeits- und Dominanzentwicklung Störungen oder Verzögerungen in der Sprachentwicklung bei gleichzeitigen senso- und psychomotorischen Störungen
Lern- und Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung mit Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen:  
Hyperaktivität/ Hypoaktivität aggressive, auto – aggressive, regressive und überängstliche Verhaltensweisen Konzentrationsstörungen Leistungsverweigerung, Demotivation und sozialer Rückzug Beeinträchtigung in der Kontaktaufnahme, in der Kommunikation und im Ausdrucksverhalten. 

Abweichend von der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD 10) (herausgegeben von der WHO), werden hier die Indikationen nach Störungsbereichen, unabhängig von klassifizierten Krankheitsbildern gegliedert. Alle hier aufgeführten Störungsbereiche lassen sich in den ICD 10 Schlüsselnummern des Kapitels F (psychische Störungen) zuordnen. Überwiegend den Nummern F80 – F83 (Entwicklungsstörungen) und F90 – F91 (Verhaltens- und emotionale Störungen). Zudem kommen nun die immer mehr zunehmenden (im Sinne von mehr Anmeldungen von Kindern aus dieser Kategorie) Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen mit den Schlüsselnummern F84 und ff hinzu. Für einen Therapiebeginn respektive eine Kostengutsprache, um diesen zu ermöglichen, sollte jedoch nicht zwingend auf eine Diagnosestellung gedrungen werden. Der emotionale Stress, welchen eine solche Testsituation in fremder Umgebung mit sich bringt, führt oft zu Negativerlebnissen, welche möglichst vermieden werden sollten. In der Regel kann der Kinderarzt, die Lehrperson oder der Schulpsychologe den vorhandenen Förderbedarf einschätzen. Sollten gravierende Auffälligkeiten bestehen, wird der Kinderarzt auch ohne Therapieempfehlung eine Diagnosestellung anstreben.